AGB’s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zur Verwendung gegenüber Unternehmern

1. Angebot und Abschluss

  1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ausschließlich Vertragsbeziehungen zwischen der Koripack GmbH & Co. KG und deren als Unternehmer tätigen Kunden. Sollte eine der nachfolgenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
  2. Sämtliche – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung in Textform zugestimmt wurde.
  4. Zusätzliche Angebote und mündliche Zusagen gelten nur nach Bestätigung in Textform.
  5. Von uns hergestellte Druck- und Ausführungsunterlagen sind vom Kunden bezüglich allerfür die Verwendung des Packmittels wesentlichen und geforderten Eigenschaften zu prüfen. Der Kunde hat die Unterlagen zum Zeichen seiner Einwilligung unterschrieben zurückzusenden, wobei elektronische Übermittlung ausreicht. Sind Berichtigungen erforderlich, so müssen diese vom Kunden deutlich kenntlich gemacht werden.
  6. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von (14) Tagen nach Zugang annehmen.

2. Lieferung und Versand

  1.  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise für „ab Werk“ bzw. „ab Lager“. Die Frachtkosten trägt der Kunde.
  2.  Liefertermine und Lieferfristen sind nur bei Vereinbarung in Textform verbindlich. Bei Verzögerungen hat der Kunde eine Nachfrist bis zu 2 Wochen zu bewilligen, es sei denn ein Fixgeschäft liegt vor.
  3. Termingerecht fertig gestellte Ware ist unverzüglich abzunehmen, andernfalls erfolgt eine Lagerung oder Versendung auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt nicht, sofern ein Unvermögen unsererseits im Sinne des § 297 BGB vorliegt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
  4. Lieferungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhergesehener und nicht durch uns zu vertretenden Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, behördlichen Anordnungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten, führen nicht zu einem Verzug oder zu Schadensersatz. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung.
  5. Bei Unmöglichkeit der Lieferung können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
  6. Erfolgt die Lieferung der Ware durch Versand, geht die Gefahr, auch bei Teillieferungen, mit der Absendung ab Lager oder ab Werk auf den Kunden über.
  7. Erfolgt die Lieferung auf Paletten, hat der Kunde Zug um Zug die gleiche Zahl gleichwertiger Paletten zurückzugeben. Nicht getauschte Paletten dürfen wir zu einem Pauschalpreis von Euro 8,00 pro Palette zzgl. MwSt. berechnen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist.

3. Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort fällig. Eine konkrete Zahlungsaufforderung auf elektronischem Weg steht einer Rechnung in Papierform gleich. Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen ausschließlich elektronisch übermittelt werden können (§ 14 Abs. 1 8 UStG). Abweichend kann die postalische Zustellung der Rechnung vereinbart werden. Wir behalten uns das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Rechnung über E-Mail selbständig an die zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift umzustellen.
  2. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Zahlungsbetrag zu unserer Verfügung steht. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat zu berechnen.
  3. Wir sind auch nachträglich jederzeit berechtigt, vom Kunden einseitig Vorkasse zu fordern, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde. In diesem Fall werden wir auf Verlangen des Kunden eine entsprechende Sicherheit für den Betrag der Vorkasse stellen. Wahlweise können wir auch Zahlung Zug um Zug oder die Stellung einer Sicherheit vom Kunden verlangen. Erfüllt der Kunde das Verlangen nicht in angemessener Frist, können wir vom Vertrag zurücktreten.

4. Aufrechnungsverbot

Gegenüber Ansprüchen aus dem Vertrag oder damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen, ist eine Aufrechnung oder Zurückbehalt nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgesteilt sind.

5. Maße und Mengen

  1. Die Angaben der Maße erfolgen in der Reihenfolge Länge/Breite/Höhe und sind stets das Innenmaß in Millimeter (mm).
  2. Branchenübliche Abweichungen in den Abmessungen, die durch die Eigenart der Wellpappe und deren Verarbeitung eintreten, sind kein Mangel und können nicht zum Anlass einer Beanstandung gemacht werden.
  3. Geringe Maßtoleranzen von +/- 1 %, mindestens aber +/- 3 mm stellen ebenfalls keinen Mangel dar.
  4. Wir behalten uns von der Bestellung abweichende Mehr- oder Minderlieferungen vor, die auch für Ersatzlieferungen gelten:
    • bis zu 10 000 Stück 20 %
    • über 10 000 Stück 10 %

Diese Toleranzen sind vom Kunden bereits bei der Bestellung zu berücksichtigen. Bei Teillieferungen können wir den Spielraum nach unserem Ermessen auf die einzelnen Lieferungen verteilen. Die Berechnung der Vergütung erfolgt stets nach der tatsächlich gelieferten Menge, es sei denn, eine Mehr- oder Minderlieferung wurde zuvor ausdrücklich ausgeschlossen, da ein Ausschluss eine andere Angebotskalkulation zur Folge hat.

6. Gewichts- und Farbabweichungen

  1. Gewichtsabweichungen von +/- 7 % d i e durch die Toleranz in den Gewichten der Papiererzeugung begründet sind, gelten als handelsüblich.
  2. Für Abweichungen in der Papierfarbe, Leimung, Glätte und Reinheit sowie der Druckfarbe und des Verschlusses haften wir nur dann, wenn sie für den Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen unzumutbar sind. Die Verarbeitung der Well- und Vollpappeverpackungen wird branchenüblich durchgeführt: je nach Gegebenheiten mit laschengeklebter, streifengeklebter oder gehefteter Fabrikkante.
  3. Wir haben das Recht, unseren Firmentext, unser Firmenzeichen und/oder unsere Betriebskennnummer nach Maßgabe entsprechender Übungen und Vorschriften auf Lieferungen aller Art anzubringen.

7. Mängel und Haftung

  1. Die gelieferte Ware ist unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind sofort anzuzeigen und können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Eintreffen der Ware in Textform erfolgen, andernfalls gilt die Ware hinsichtlich solcher Fehler, die bei sorgfältiger Untersuchung erkennbar sind, als genehmigt.
  2.  Versteckte Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
  3. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Ware verjähren in einem Jahr. Für Ansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  4. Wir sind berechtigt, Nacherfüllung nach unserer Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass wir entscheiden, ob eine Mängelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird. Schlagt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu einer weiteren Nacherfüllung berechtigt, sofern dem Kunden dies zumutbar ist. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheiden wir zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung. Sofern dem Kunden dies zumutbar ist, ist der Kunde erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist.
  5. Im Übrigen haften wir bei Vertragsverletzungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Diese Beschränkung gilt nicht für garantierte Beschaffenheitsmerkmale. für die Verletzung des Produkthaftungsgesetzes oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  6. Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

8. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gesamte Ware bleibt bis zur restlosen Zahlung der Kaufpreisforderung unser Eigentum.
  2. Der Kunde ist berechtigt im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs die Vorbehaltsware, ohne oder nach Bearbeitung/Verarbeitung, an Dritte zu veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt.
  3. Der Kunde tritt uns bereits jetzt seine aus der Weiterveräußerung resultierenden Kaufpreisforderungen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages zur Sicherheit ab. Gleiches gilt für etwaige Ersatzansprüche, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen ermächtigt.
  4.  Auf Verlangen des Kunden verpflichten wir uns, Sicherheiten von mehr als 120 % der Forderung freizugeben.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises oder wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn gerichtliche oder außergerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet werden, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  6. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Ware hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.

9. Urheberrechte

  1. Die Nutzung bei uns entstehender Urheberrechte steht ausschließlich uns zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von uns gefertigten Entwürfe, Skizzen, Druckvorlagen, Werkzeuge und sonstige Ausführungsunterlagen ohne unsere Einwilligung zu vervielfältigen oder zur Vervielfältigung zu nutzen oder in sonstiger Weise diese zu verwenden. Diese Vereinbarung gilt auch dann, wenn ein Auftrag nicht erteilt wurde.
  2. Werkzeuge und Klischees, die wir hergestellt haben, werden zwei Jahre lang aufbewahrt. Anschließend werden sie entsorgt, soweit kein Folgeauftrag erteilt wurde. Die Zahlung der Herstellungskosten durch den Kunden führt nicht zu einem Eigentumserwerb oder Herausgabeanspruch für den Kunden.
  3. Zur Überprüfung etwaiger Schutzrechte Dritter hinsichtlich der vom Kunden so bestellten Ware oder hinsichtlich uns überlassener Vorlagen oder beauftragter Designs sind wir nicht verpflichtet. Im Verletzungsfall muss uns der Kunde von etwaigen Forderungen Dritter freihalten.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand für vermögensrechtliche Ansprüche ist ausschließlich Hanstedt sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir behalten uns vor bei Klagen gegen den Kunden auch ein Gericht an dessen Geschäftssitz zu wählen. Es gilt deutsches Recht.